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Beim Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen wurden ein Geldbeutel und eine Brille abgegeben. Der Verlierer wird hiermit aufgefordert beim Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstr. 11, Bürgerbüro (Zimmer 11), Telefon 09270 989-14 vorzusprechen und seine Rechte wahrzunehmen.

Die Wahl des Feuerwehrkommandanten und des Stellvertreters des Feuerwehrkommandanten findet am
Samstag, 14. März 2026 um 19.30 Uhr
im Schulungsraum der FF Großweiglareuth statt.
Die Stadt Creußen und die Freiwillige Feuerwehr Bühl laden zu dieser Versammlung alle aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Bühl herzlich ein.
Wahlberechtigt sind alle feuerwehrdienstleistenden Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sowie Feuerwehranwärter, die zum Zeitpunkt des Wahlganges das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Tagesordnung:
- Begrüßung
- Bericht des Vorsitzenden
- Bericht des Kommandanten
- Kassenbericht
- Entlastung des Vorstands
- Wahl des Feuerwehrkommandanten
- Wahl des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten
- Dienstplan
- Verschiedenes
Creußen, den 12.02.2026
gez.
M. Dannhäußer
1. Bürgermeister

Das vorläufige Ergebnis der Wahl des
Stadtrates und des ersten Bürgermeisters
wird unter dem Vorbehalt der Feststellung durch den Wahlausschuss in folgender Form verkündet:
Anschlag in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen.
Wird das Ergebnis nachträglich mit der Folge berichtigt, dass eine andere Person gewählt ist, wird dies in gleicher Weise verkündet.
Entscheidend für den Beginn der Wochenfrist nach Art. 47 Abs. 1 GLKrWG, in der die gewählten Personen erklären können, die Wahl nicht anzunehmen, ist der Zeitpunkt des Anschlags in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen.
Nach Ablauf der Wochenfrist gilt die Wahl als angenommen.
Das gleiche gilt im Falle einer nachträglichen Berichtigung.
Hier ist entscheidend für den Beginn der Wochenfrist der Zeitpunkt der Verkündung der Berichtigung.











