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Veranstaltungskalender



Die Verantwortung für Schäden an Wasserzählern liegt bei den Anschlussnehmern. Diese haben daher auch eventuelle Reparaturkosten zu übernehmen.
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Grundstücksanschlüsse komplett abzusperren und Wasserzähler auszubauen. Sollten Sie die Absperrung des Grundstücksanschlusses für ein unbewohntes Anwesen oder einen Neubau wünschen, setzen Sie sich bitte mit unseren Wasserwarten in Verbindung.
Bei auftretenden Schäden am Wasserzähler bzw. an der Wasserhausanschlussleitung setzen Sie sich bitte ebenfalls unverzüglich mit den Wasserwarten des Wasserzweckverbandes „Creußener Gruppe“ unter Tel. 0171/3014305 in Verbindung

Wichtig bei dieser Wahl sind Personen, die das Ehrenamt eines Wahlhelfers ausfüllen und somit einen nicht unerheblichen Teil im ganzen Wahlgefüge darstellen.
Aufgrund der anstehenden Wahl suchen wir Sie, Bürgerinnen und Bürger aus dem Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, als zusätzliche und neue ehrenamtliche Helfer bei der anstehenden Wahl. Sie sind Deutscher im Sinne unseres Grundgesetzes. Sie sind zum Zeitpunkt des Wahltermins mindestens 18 Jahre alt und Sie haben Ihren Hauptwohnsitz im Bereich der VG Creußen. Sie sind offen für Neues, können auf Menschen zugehen und mit Menschen umgehen und Sie haben Interesse, Wahlentscheidungen direkt „Live“ und vor Ort mitzuerleben.
Haben wir Ihr Interesse an diesem schönen Ehrenamt geweckt?
Dann melden Sie sich schriftlich oder per Mail unter: info@vgem-creussen.bayern.de oder telefonisch bei uns im Wahlamt, Tel. 09270 989-10.
Wir bedanken uns bereits im Voraus für Ihr Interesse und Ihre Mithilfe.
Creußen, den 20.01.2026
gez.
Martin Dannhäußer
Gemeinschaftsvorsitzender

Beim Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen wurden Schlüssel und ein Ring abgegeben. Der Verlierer wird hiermit aufgefordert beim Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstr. 11, Bürgerbüro (Zimmer 11), Telefon 09270 989-14 vorzusprechen und seine Rechte wahrzunehmen.
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