
Nachrichten
Veranstaltungskalender




Nähere Anweisungen zum Ausfüllen der Karten werden mitgeschickt. Die Karten sind bis spätestens 09.10.2026 an die
Verwaltungsgemeinschaft Creußen
Bahnhofstr. 11
95473 Creußen
einzusenden oder dort in den Briefkasten einzuwerfen. Sie können aber auch gescannt und per Mail an steueramt@vgem-creussen.bayern.de geschickt werden. Spätere Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Der Verbrauch wird dann geschätzt.
Der Zählerstand bei eingebauten Funkzählern wird mit Ablesedatum 30.09.2026 automatisch bis zum 09.10.2026 ermittelt. Sie brauchen sich weiter um nichts zu kümmern.
Creußen, den 18.08.2026
Gez.
M. Dannhäußer
Verbandsvorsitzender

Sollte die Bescheinigung/ Erklärung bis zum 30.09.2026 nicht vorliegen, wird für die Kanalgebührenberechnung die volle Menge des Frischwasserbezuges herangezogen.
Die Bescheinigung/ Erklärung bitte an die
VerwaltungsgemeinschaftCreußen
Bahnhofstr. 11
95473 Creußen
senden oder dort in den Briefkasten einwerfen. Sie kann aber auch gescannt und per Mail an steueramt@vgem-creussen.bayern.de geschickt werden.
Creußen, den 17.08.2026
Verwaltungsgemeinschaft Creußen
Gez.
M. Dannhäußer
Gemeinschaftsvorsitzender

Wir bitten die betreffenden Hundehalter eindringlich, ihre Hunde so zu beaufsichtigen, dass eine Gefährdung und Belästigung anderer Personen ausgeschlossen ist. Mitbürger, die nicht an den Umgang mit Hunden gewöhnt sind, fühlen sich sehr oft bedroht oder belästigt. Das Nichtbeachten der einschlägigen Vorschriften kann u.a. strafrechtliche Folgen haben, wenn Anzeige erstattet wird.
Des Weiteren lassen einzelne Hundebesitzer ihren Vierbeiner frei herumlaufen. Außerhalb eingefriedeter Bereiche sollten Hunde an der Leine geführt werden. Denken Sie bei aller Liebe zu Ihrem Hund auch an die Sicherheit Ihrer Mitbürger, vor allem der Kinder! Die Mitnahme von Hunden auf öffentliche Spielanlagen ist grundsätzlich verboten.
Im Interesse eines sauberen Ortsbildes, aber auch aus hygienischen und ästhetischen Gründen appellieren wir ferner an alle Hundehalter, darauf zu achten, dass ihr Hund die öffentlichen Geh- und Radwege, nicht zuletzt die öffentlichen Grün- und Spielflächen nicht durch seine „Hinterlassenschaften“ verunreinigt. Hundekot belästigt nicht nur den Bürger, er stellt auch eine hygienische Gefahr für den Menschen (insbesondere Kinder) dar.
Dies gilt auch für die privaten Flächen unserer Bürger. Lassen Sie bitte Vernunft walten und lassen Sie Ihren Vierbeiner seine „Geschäfte“ auch mal auf dem eigenen Grundstück verrichten.
In den umliegenden Wiesen bringt der Hundekot ebenfalls große Probleme, da Hundehaufen auf Menschen und Tiere übertragbare Parasiten in sich tragen. So kann häufiges Verkalben (Totgeburten) im Rinderbestand seine Ursachen darin haben, dass Heu, Silage oder Gras mit Hundekot verschmutzt sind. Die Verunreinigung stellt deshalb neben der Verschmutzung auch einen wirtschaftlichen Schaden dar.
Wer den von seinem Hund auf Gehwegen und an ähnlichen von Menschen frequentierten Orten abgelegten Kot liegen lässt, handelt ordnungswidrig im Sinne des Abfallbeseitigungsgesetzes. Auch die gemeindlichen „Verordnungen über die Reinhaltung und Reinigung von öffentlichen Straßen... „ sieht bei der Verschmutzung öffentlicher Flächen eine Geldbuße vor.
Hundebesitzer sind verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner umgehend zu beseitigen. Der Handel bietet sogenannte Hundesets an, mit denen Hundekot rasch beseitigt werden kann. Ebenso können die aufgestellten Hundekotbeutelspender verwendet werden.
Tragen Sie bitte durch eine richtige Erziehung und Beaufsichtigung Ihres Hundes dazu bei, unsere Orte und Landschaften sauber und attraktiv zu erhalten.
Abschließend möchten wir alle Hundebesitzer dazu anhalten, Ihren Hund (ab dem Alter von vier Monaten) umgehend anzumelden, falls dies noch nicht erledigt wurde.
Haag, den 12.08.2026
Bianka Deinert
1. Bürgermeisterin
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