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Veranstaltungskalender



Bekanntgabe des geänderten Flurbereinigungsplanes;
Bekanntmachung und Ladung
Die Teilnehmergemeinschaft Langenreuth hat den Flurbereinigungsplan geändert.
Der Flurbereinigungsplan fasst die Ergebnisse des Verfahrens zusammen.
Zur Einsichtnahme für die Beteiligten werden folgende Bestandteile des Flurbereinigungsplanes ausgelegt.
- Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
- Verzeichnis der Flurstücke mit den Anteilen zur Beitragspflicht (§ 19 FlurbG)
- Vorstandsbeschluss zum Flurbereinigungsplan
- Textteil zum Flurbereinigungsplan
- Änderungskarte zur Abfindungskarte
Die Auszüge aus dem Flurbereinigungsplan wurden den betroffenen Teilnehmern bereits übersandt.
Die oben angegebenen Bestandteile des Flurbereinigungsplanes werden im Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken (Zimmer 319), Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg, vom 13.04.2026 mit 27.04.2026 während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt.
Die Abfindungskarte kann zusätzlich innerhalb von vier Monaten ab dem ersten Tag der Niederlegung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken unter dem Link „Flurbereinigungsplan“ eingesehen werden (https://www.ale-oberfranken.bayern.de/137278/index.php/)
Nach der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes, und zwar am
Dienstag, 28.04.2026,
von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Ort: Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken (Zimmer 319),
Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg,
wird ein Anhörungstermin abgehalten. Zu diesem Termin wird hiermit geladen.
Ein Erscheinen ist nur erforderlich, falls Erläuterungen oder Auskünfte über den bekannt gegebenen geänderten Flurbereinigungsplan gewünscht werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Flurbereinigungsplan kann innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag des Anhörungstermins schriftlich bei der Teilnehmergemeinschaft Langenreuth am Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg (Postanschrift: Postfach 11 01 64, 96029 Bamberg), oder durch Einlegung beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg (Postanschrift: Postfach 11 01 64, 96029 Bamberg), Widerspruch eingelegt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Die betroffenen Teilnehmer haben den Änderungen des Flurbereinigungsplans bereits zugestimmt.
Bamberg, 16.03.2026
gez. Astrid Geus

Sie haben Interesse, im Beirat mitzuarbeiten?
Folgende Voraussetzungen bringen Sie mit:
- eigener Migrationshintergrund und Volljährigkeit
- Interesse an ehrenamtlicher Arbeit für die Menschen mit und ohne Migrationshintergrund im Landkreis Bayreuth
- nach Möglichkeit Erfahrung im Integrationsbereich und Vernetzung in der Region
- wohnhaft bevorzugt im Landkreis Bayreuth
- Bereitschaft, sich für die Dauer der Berufungsperiode zu engagieren
Weitere Informationen zur Arbeit des MIB finden Sie unter:
https://zukunft.landkreis-bayreuth.de/integration/mib
Für das Bewerbungsformular melden Sie sich bis zum 01.05.2026 bei der Geschäftsstelle des Beirats im Landratsamt Bayreuth, Frau Silvia Herrmann:
E-Mail: mib@lra-bt.bayern.de oder Tel.: 0921 728-455.

§ 1
Die Satzung der Stadt Creußen über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer vom 16.07.2010 (veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen Nr. 14/2010 vom 16. Juli 2010) zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 05.11.2024 (veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen Nr. 23/2024 am 15.11.2024) wird wie folgt geändert:
§ 2 „Steuersätze“ erhält folgende Fassung:
„Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 350 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 270 v.H.
2. Gewerbesteuer 380 v.H.
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Creußen, den 17.03.2026
Stadt Creußen
Gez.
Martin Dannhäußer
Erster Bürgermeister










