Creußen

Journal

Herzlich Willkommen bei der digitalen Ausgabe
des Amts- und Mitteilungsblattes.
02_Kollektionen/AdobeStock_447772831.webp
02_Kollektionen/Gruppe
Veranstaltung melden
02_Kollektionen/Gruppe
Kleinanzeige aufgeben
02_Kollektionen/Gruppe
Zum E-Paper
Hi, ich bin FRÄNKI

dein charmanter Helfer der VG Creußen

Nachrichten

20.02.2026
Datacollector/69982e3301c71.jpg
Wasserwelten im Fluss – Interaktive Ausstellung im Wassermonat März
19.02.2026
Datacollector/699716da8d04c.jpg
Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Creußen
18.02.2026
Datacollector/699569a560656.jpg
Erstes Winterferienprogramm in Creußen ein voller Erfolg
18.02.2026
Datacollector/699568afb6be8.jpg
Kameradschaftsabend der FF Markt Schnabelwaid

Veranstaltungskalender

Posaunenchor
Maria-Magdalena Kirche Schnabelwaid
Maria-Magdalena Kirche Schnabelwaid
27.03.2026
20:00
Datacollector/69a7de7390747.jpg
Mitsingteam
St. Jakobus-Kirche Creußen
St. Jakobus-Kirche Creußen
27.03.2026
18:00
Datacollector/69a7de79c9462.jpg
//Dannhaeusser_Martin-f.jpg
Aktuelles
Aus dem Rathaus
Datacollector/69c66b658e6c1.png
Bekanntmachung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken
Teilnehmergemeinschaft Langenreuth Die Vorsitzende des Vorstands Flurneuordnung und Dorferneuerung Langenreuth Stadt Pegnitz, Landkreis Bayreuth

Bekanntgabe des geänderten Flurbereinigungsplanes;

Bekanntmachung und Ladung


Die Teilnehmergemeinschaft Langenreuth hat den Flurbereinigungsplan geändert.

Der Flurbereinigungsplan fasst die Ergebnisse des Verfahrens zusammen.

Zur Einsichtnahme für die Beteiligten werden folgende Bestandteile des Flurbereinigungsplanes ausgelegt.


  1. Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
  2. Verzeichnis der Flurstücke mit den Anteilen zur Beitragspflicht (§ 19 FlurbG)
  3. Vorstandsbeschluss zum Flurbereinigungsplan
  4. Textteil zum Flurbereinigungsplan
  5. Änderungskarte zur Abfindungskarte


Die Auszüge aus dem Flurbereinigungsplan wurden den betroffenen Teilnehmern bereits übersandt.


Die oben angegebenen Bestandteile des Flurbereinigungsplanes werden im Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken (Zimmer 319), Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg, vom 13.04.2026 mit 27.04.2026 während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt.


Die Abfindungskarte kann zusätzlich innerhalb von vier Monaten ab dem ersten Tag der Niederlegung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken unter dem Link „Flurbereinigungsplan“ eingesehen werden (https://www.ale-oberfranken.bayern.de/137278/index.php/)


Nach der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes, und zwar am


Dienstag, 28.04.2026,

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Ort: Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken (Zimmer 319),

Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg,


wird ein Anhörungstermin abgehalten. Zu diesem Termin wird hiermit geladen.

Ein Erscheinen ist nur erforderlich, falls Erläuterungen oder Auskünfte über den bekannt gegebenen geänderten Flurbereinigungsplan gewünscht werden.


Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Flurbereinigungsplan kann innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag des Anhörungstermins schriftlich bei der Teilnehmergemeinschaft Langenreuth am Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg (Postanschrift: Postfach 11 01 64, 96029 Bamberg), oder durch Einlegung beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg (Postanschrift: Postfach 11 01 64, 96029 Bamberg), Widerspruch eingelegt werden.


Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Die betroffenen Teilnehmer haben den Änderungen des Flurbereinigungsplans bereits zugestimmt.


Bamberg, 16.03.2026

gez. Astrid Geus

Logo Amt für Ländliche Entwicklung
Datacollector/69c66a5fc8269.png
Bewerbung für den Migrations- und Integrationsbeirat (MIB) des Landkreises Bayreuth (Berufungsperiode 2026-2032)
Der MIB ist ein ehrenamtliches Gremium, das Menschen mit Migrationshintergrund im Landkreis berät und vernetzt. Er fördert die Verständigung aller Kulturen und Religionen im Landkreis und setzt sich ein gegen Diskriminierung und Extremismus in jeglicher Form.

Sie haben Interesse, im Beirat mitzuarbeiten?


Folgende Voraussetzungen bringen Sie mit:

  1. eigener Migrationshintergrund und Volljährigkeit
  2. Interesse an ehrenamtlicher Arbeit für die Menschen mit und ohne Migrationshintergrund im Landkreis Bayreuth
  3. nach Möglichkeit Erfahrung im Integrationsbereich und Vernetzung in der Region
  4. wohnhaft bevorzugt im Landkreis Bayreuth
  5. Bereitschaft, sich für die Dauer der Berufungsperiode zu engagieren

Weitere Informationen zur Arbeit des MIB finden Sie unter:

https://zukunft.landkreis-bayreuth.de/integration/mib 


Für das Bewerbungsformular melden Sie sich bis zum 01.05.2026 bei der Geschäftsstelle des Beirats im Landratsamt Bayreuth, Frau Silvia Herrmann:

E-Mail: mib@lra-bt.bayern.de oder Tel.: 0921 728-455.

Datacollector/69c66958e7e43.jpg
Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Creußen über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) vom 05.03.2026
Auf Grund des Art. 3 des Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekannt-machung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264) BayRS 2024-1-I zuletzt geändert durch Art. 10b des Gesetzes vom 10.12.2021 (GVBl. S. 638) erlässt die Stadt Creußen folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Creußen über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer:

§ 1

Die Satzung der Stadt Creußen über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer vom 16.07.2010 (veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen Nr. 14/2010 vom 16. Juli 2010) zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 05.11.2024 (veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen Nr. 23/2024 am 15.11.2024) wird wie folgt geändert:


§ 2 „Steuersätze“ erhält folgende Fassung:

„Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt

 festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                   350 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                             270 v.H.

2. Gewerbesteuer                                                                                               380 v.H.


§ 2

Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.


Creußen, den 17.03.2026

Stadt Creußen


Gez.

Martin Dannhäußer

Erster Bürgermeister

Symbolbild ©Pixabay

Aktuelle Jobanzeigen

Mitarbeiter/in im kommunalen Bauhof (m/w/d)
Verwaltungsgemeinschaft Creußen
1
Vollzeit

Wichtige Links

Landkreis Bayreuth
VG Creußen
Bayreuther Sonntagszeitung
/gnubrew/ad_69777db05f2fa6.05245381.png