


(3) Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung, die Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des ihnen entstandenen nachgewiesenen Verdienstausfalls. Selbstständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 25 € je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Sonstige Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von 25 € je volle Stunde. Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag gewährt.
(4) Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes.
(5) Soweit die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung berufsmäßige oder ehrenamtliche erste Bürgermeister sind, erhalten sie lediglich den Ersatz ihrer nachgewiesenen Auslagen (Art. 31 Abs. 1 Satz 2 KommZG).
§ 2 Entschädigung des Gemeinschaftsvorsitzenden
Der Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Creußen erhält für die ehrenamtliche Tätigkeit in der Verwaltungsgemeinschaft eine monatliche Entschädigung in Höhe von 640,00 Euro. Die Entschädigung nimmt an den allgemeinen Besoldungserhöhungen teil. Eine Jahressonderzahlung wird in Höhe von 70 % aus 1/12 der Jahresentschädigung gewährt.
§ 3 Entschädigung der Stellvertreter
(1) Der Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden (Art. 6 Abs. 3 VGemO) erhält
neben seiner Entschädigung als Mitglied der Gemeinschaftsversammlung eine monatliche Pauschalentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit in der Verwaltungsgemeinschaft in Höhe von 230,00 Euro. Die Entschädigung nimmt an den allgemeinen Besoldungserhöhungen teil. Eine Jahressonderzahlung wird in Höhe von 70 % aus 1/12 der Jahresentschädigung gewährt.
(2) Der zweite Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden der Verwaltungsgemeinschaft Creußen erhält für die ehrenamtliche Tätigkeit in der Verwaltungsgemeinschaft eine Entschädigung je Vertretungstag in Höhe von 50,00 Euro. Die Entschädigung nimmt an den allgemeinen Besoldungserhöhungen teil.
§ 4 Auszahlung der Entschädigungen
Nach Monatsbeiträgen bemessene Entschädigungen sind im Voraus zu zahlen. Bei Verhinderung durch Krankheit, Urlaub usw. werden Entschädigungen auf die Dauer von zwei Monaten weitergezahlt. Über eine längere Zahlung in besonderen Härtefällen entscheidet die Gemeinschaftsversammlung durch Beschluss im Einzelfall.
§ 5 Inkrafttreten
Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Mai 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entschädigungssatzung vom 20.05.2020 außer Kraft.
Creußen, den 22.05.2026
Verwaltungsgemeinschaft Creußen
Martin Dannhäußer
Gemeinschaftsvorsitzender


Dienstag, 18.08.2026 Mittelalterliches Abenteuer in Creußen
08.15 – 15.30 Uhr Alter 5 bis 11 Jahre max. 25 Kinder
08.30 – 13.00 Uhr: Wir bereiten euch mit Spiel, Spaß und spannenden Ritterabenteuern auf die große Ritterprüfung vor.
13.00-15.30 Uhr: „Mittelalter zum Anfassen“ mit echten Ritterrüstungen, mittelalterlichen Spielen und Basteleien.
Für Speis und Trank ist den ganzen Tag über gesorgt – unter anderem mit Stockbrot. Bitte bringt lediglich eine Trinkflasche mit, die wir vor Ort regelmäßig auffüllen.
Veranstalter: CSU-Ortsverband Creußen und Frauen Union (mit Unterstützung von Ramona und Philipp Ott)
Treffpunkt: Mehrzweckhalle Creußen
Unkostenbeitrag: 9,-- €
Mittwoch, 19.08.2026 „Kinderolympiade“
Alter: 5 – 8 Jahre 09.00 – 12.00 Uhr max. 20 Kinder
Veranstalter:1.FC Creußen, Turnabteilung
Treffpunkt: 1. FC Creußen, Parkplatz Im Gärtlein 1
Mitzubringen: kleine Brotzeit, gefüllte Trinkflasche, Sportkleidung, Sonnenschutz, Hallenschuhe
Sonntag, 30.08.2026 Oma, Opa und ich – Mensch ärgere Dich nicht
14.00 – 16.00 Uhr Kinder im Alter von 6 – 11 Jahre max. 40 Personen
Im Mittelpunkt steht das bekannte Gesellschaftsspiel, das seit Generationen Menschen verbindet und unabhängig von Alter und Vorkenntnissen gespielt werden kann.
Kinder spielen gemeinsam mit ihren Großeltern.
Jedes Kind erhält eine persönliche Teilnahmeurkunde
Veranstalter: Seniorenbeauftragte der Stadt Creußen
Treffpunkt: Mehrzweckhalle
Es können gerne „Mensch ärgere Dich nicht“ Spiele mitgebracht werden
Montag, 31.08.2026 „Es wird geschossen“ Lichtpunkt- und Blasrohrschießen
15.00 – 17.00 Uhr Alter: ab 8 Jahren
Veranstalter: Schützenverein Haidhof
Treffpunkt: Schützenhaus Haidhof
Dienstag, 1. September und Donnerstag, 3. September Inliner-Kurs für Anfänger
Jeweils 16:30 – 18:00 Uhr Alter: ab 6 Jahren max.15 Teilnehmer
Hast du Lust, in die Welt des Inline-Skaten einzutauchen? Gemeinsam mit professionellen Trainern des BTS zeigen wir dir, wie du auf den Inline-Skates an Sicherheit gewinnst. Dabei verbesserst du deine Fähigkeiten im Kurvenlaufen, beim Bremsen und beim Bewältigen von Hindernissen. Der Kurs ist für Anfänger konzipiert, die bereits vorwärts und rückwärts laufen können, ohne sich festzuhalten.
Voraussetzungen für die Teilnahme: Grundkenntnisse des Skatens (vorwärts und rückwärts laufen, ohne sich festzuhalten),
Veranstalter: Stadt Creußen unter Durchführung von Dominik Buxmann (BTS, Abteilung Speedskating)
Treffpunkt: Feuerwehrhaus Creußen
Material: Inline-Skates, Helm und vollständige Schutzausrüstung (Knie-, Ellbogen- und Handgelenksschützer) sind mitzubringen. Verpflegung ist selbst mitzubringen.
Sonntag, 13.09.2026 Schulstartgottesdienst für die ganze Familie
10.30 Uhr
Veranstalter: Christus-Gemeinde Creußen
Treffpunkt: Hintermühlweg 7










