

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis.
Creußen, 28.04.2026
gez. Martin Dannhäußer
Verwaltungsgemeinschaft Creußen
Gemeinschaftsvorsitzender

Beim Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen wurde ein Schal und eine Trommel abgegeben. Der Verlierer wird hiermit aufgefordert beim Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstr. 11, Bürgerbüro (Zimmer 11), Telefon 09270/989-14 vorzusprechen und seine Rechte wahr zunehmen.

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 14.335.911 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.759.759 Euro ab.
§ 2
Im Haushaltsjahr 2026 sind keine Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen veranschlagt.
§ 3
Im Haushaltsjahr 2026 sind Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt in Höhe von 741.893 Euro veranschlagt.
§ 4
entfällt (siehe Fußnote)
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.800.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Die in Deckungsringen zusammengefassten Haushaltsstellen sind jeweils gegenseitig deckungsfähig.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Creußen, 28.04.2026
gez. Martin Dannhäußer
Erster Bürgermeister
Fußnote: Nachrichtlich: Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wurden in der Satzung (1. Änderung) vom 24.10.2017 (Hebesatzsatzung) wie folgt fest gelegt:
2. Gewerbesteuer 380 %
Die Hebesätze für die Grundsteuern wurden in der Satzung (2. Änderung) vom 05.11.2024 (Hebesatzsatzung) sowie der 3. Änderung vom 17.03.2026 wie folgt festgelegt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 350 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 270 %
II. Dem Landratsamt Bayreuth wurde als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung 2026 mit allen notwendigen Anlagen am 23.03.2026 vorgelegt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und wird somit gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 2, Art. 26 Abs. 2 GO amtlich bekannt gemacht.
III. Die Haushaltssatzung samt Anlagen liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Zimmer 17 EG, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen, während der allgemeinen Geschäftsstunden, vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 GO i.V. m. § 4 Bekanntmachungsverordnung).
Creußen, 28.04.2026
gez. Martin Dannhäußer
Erster Bürgermeister










