Creußen

Journal

Herzlich Willkommen bei der digitalen Ausgabe
des Amts- und Mitteilungsblattes.
02_Kollektionen/AdobeStock_447772831.webp
02_Kollektionen/Gruppe
Veranstaltung melden
02_Kollektionen/Gruppe
Kleinanzeige aufgeben
02_Kollektionen/Gruppe
Zum E-Paper
Hi, ich bin FRÄNKI

dein charmanter Helfer der VG Creußen

Nachrichten

20.02.2026
Datacollector/69982e3301c71.jpg
Wasserwelten im Fluss – Interaktive Ausstellung im Wassermonat März
19.02.2026
Datacollector/699716da8d04c.jpg
Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Creußen
18.02.2026
Datacollector/699569a560656.jpg
Erstes Winterferienprogramm in Creußen ein voller Erfolg
18.02.2026
Datacollector/699568afb6be8.jpg
Kameradschaftsabend der FF Markt Schnabelwaid
//Dannhaeusser_Martin-f.jpg
Aktuelles
Aus dem Rathaus
Datacollector/69a19141bbe43.jpg
Fundsachen

Beim Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen wurden ein Geldbeutel und eine Brille abgegeben. Der Verlierer wird hiermit aufgefordert beim Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstr. 11, Bürgerbüro (Zimmer 11), Telefon 09270 989-14 vorzusprechen und seine Rechte wahrzunehmen.

Symbolbild ©Pixabay
Datacollector/69a18e2b6f0c4.jpg
Wahlen bei der Freiwilligen Feuerwehr Bühl
Bei der Freiwilligen Feuerwehr Bühl sind der Feuerwehrkommandant und der Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten zu wählen.

Die Wahl des Feuerwehrkommandanten und des Stellvertreters des Feuerwehrkommandanten findet am


Samstag, 14. März 2026 um 19.30 Uhr


im Schulungsraum der FF Großweiglareuth statt.


Die Stadt Creußen und die Freiwillige Feuerwehr Bühl laden zu dieser Versammlung alle aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Bühl herzlich ein.


Wahlberechtigt sind alle feuerwehrdienstleistenden Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sowie Feuerwehranwärter, die zum Zeitpunkt des Wahlganges das 16. Lebensjahr vollendet haben.


Tagesordnung:


  1. Begrüßung
  2. Bericht des Vorsitzenden
  3. Bericht des Kommandanten
  4. Kassenbericht
  5. Entlastung des Vorstands
  6. Wahl des Feuerwehrkommandanten
  7. Wahl des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten
  8. Dienstplan
  9. Verschiedenes



Creußen, den 12.02.2026

gez.

M. Dannhäußer

1. Bürgermeister

Symbolbild ©Pixabay
Datacollector/69a18dd078347.jpg
Bekanntmachung über die Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses der Wahl des Stadtrates und des ersten Bürgermeisters

Das vorläufige Ergebnis der Wahl des


Stadtrates und des ersten Bürgermeisters


wird unter dem Vorbehalt der Feststellung durch den Wahlausschuss in folgender Form verkündet:


Anschlag in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen.


Wird das Ergebnis nachträglich mit der Folge berichtigt, dass eine andere Person gewählt ist, wird dies in gleicher Weise verkündet.


Entscheidend für den Beginn der Wochenfrist nach Art. 47 Abs. 1 GLKrWG, in der die gewählten Personen erklären können, die Wahl nicht anzunehmen, ist der Zeitpunkt des Anschlags in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen.


Nach Ablauf der Wochenfrist gilt die Wahl als angenommen.


Das gleiche gilt im Falle einer nachträglichen Berichtigung.

Hier ist entscheidend für den Beginn der Wochenfrist der Zeitpunkt der Verkündung der Berichtigung.


Aktuelle Jobanzeigen

Mitarbeiter/in im kommunalen Bauhof (m/w/d)
Verwaltungsgemeinschaft Creußen
1
Vollzeit

Wichtige Links

Landkreis Bayreuth
VG Creußen
Bayreuther Sonntagszeitung
/gnubrew/ad_69777db05f2fa6.05245381.png