Creußen

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Wasserwelten im Fluss – Interaktive Ausstellung im Wassermonat März
19.02.2026
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Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Creußen
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Erstes Winterferienprogramm in Creußen ein voller Erfolg
18.02.2026
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Kameradschaftsabend der FF Markt Schnabelwaid

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Maria-Magdalena Kirche Schnabelwaid
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Jesus für mich - Konfirmation, wie es weiter geht
St. Michaels-Kirche Lindenhardt
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Aktuelles
Aus dem Rathaus
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Öffnungszeiten des Bürgerbüros nach der Stichwahl am Sonntag, 22.03.2026
Aufgrund von Nacharbeiten zur Stichwahl bleibt das Bürgerbüro der Verwaltungsgemein-schaft Creußen am Montag, 23.03.2026 geschlossen.

Wir bitten um Verständnis.


Creußen, 04.03.2026 

Verwaltungsgemeinschaft Creußen

gez. M. Dannhäußer

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Bekanntmachung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken für die Stadt Creußen und die Gemeinde Haag
Ausführungsanordnung Dorferneuerung Creez, Gemeinde Hummeltal, Landkreis Bayreuth

Ausführungsanordnung

Im Verfahren Creez wird die Ausführung des Flurbereinigungsplanes angeordnet. Der neue Rechtszustand tritt mit dem 01.05.2026 an die Stelle des bisherigen Rechtszustands.


Die sofortige Vollziehung wird angeordnet, mit der Folge, dass Widersprüche und Anfechtungsklagen keine aufschiebende Wirkung haben.



Gründe

Der Flurbereinigungsplan wurde den Beteiligten in gesetzlich vorgeschriebener Weise bekannt gegeben.


Der Flurbereinigungsplan ist unanfechtbar. Seine Ausführung konnte daher angeordnet werden (§ 61 Flurbereinigungsgesetz -FlurbG-).


Die sofortige Vollziehung der Ausführungsanordnung wird angeordnet, damit aus einem längeren Aufschub der Ausführung des Flurbereinigungsplanes den Beteiligten auf dem Gebiet des Grundstücksverkehrs keine erheblichen Nachteile erwachsen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung).



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim


Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg

(Postanschrift: Postfach 11 01 64, 96029 Bamberg)


eingelegt werden.


Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!



Diese Anordnung sowie die Bestandskarte, die den Stand der Flurkarte bei Eintritt des neuen Rechtszustandes darstellt, können innerhalb von vier Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken auf der Seite Projekte in Oberfranken unter „Öffentliche Bekanntmachungen in Flurneuordnungen und Dorferneuerungen“ eingesehen werden.

(https://www.ale-oberfranken.bayern.de/137278/index.php)



Hinweis

Förderanträge für private Maßnahmen in der Dorferneuerung und die Förderung von Kleinstunternehmen können längstens bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes, das ist der Ablauf des 01.05.2026, beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg gestellt werden.



gez. Joachim Block

Logo Amt für Ländliche Entwicklung
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Bekanntmachung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken für die Stadt Creußen und die Gemeinde Haag
Ausführungsanordnung Dorferneuerung Hinterkleebach, Gemeinde Hummeltal, Landkreis Bayreuth

Ausführungsanordnung

Im Verfahren Hinterkleebach wird die Ausführung des Flurbereinigungsplanes angeordnet. Der neue Rechtszustand tritt mit dem 01.05.2026 an die Stelle des bisherigen Rechtszustands.


Die sofortige Vollziehung wird angeordnet, mit der Folge, dass Widersprüche und Anfechtungsklagen keine aufschiebende Wirkung haben.


Gründe

Der Flurbereinigungsplan wurde den Beteiligten in gesetzlich vorgeschriebener Weise bekannt gegeben.

                                    

Der Flurbereinigungsplan ist unanfechtbar. Seine Ausführung konnte daher angeordnet werden (§ 61 Flurbereinigungsgesetz -FlurbG-).


Die sofortige Vollziehung der Ausführungsanordnung wird angeordnet, damit aus einem längeren Aufschub der Ausführung des Flurbereinigungsplanes den Beteiligten auf dem Gebiet des Grundstücksverkehrs keine erheblichen Nachteile erwachsen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung).


Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim


Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg

(Postanschrift: Postfach 11 01 64, 96029 Bamberg)


eingelegt werden.


Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!


Diese Anordnung sowie die Bestandskarte, die den Stand der Flurkarte bei Eintritt des neuen Rechtszustandes darstellt, können innerhalb von vier Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken auf der Seite Projekte in Oberfranken unter „Öffentliche Bekanntmachungen in Flurneuordnungen und Dorferneuerungen“ eingesehen werden.

(https://www.ale-oberfranken.bayern.de/137278/index.php)


Hinweis

Förderanträge für private Maßnahmen in der Dorferneuerung und die Förderung von Kleinstunternehmen können längstens bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes, das ist der Ablauf des 01.05.2026, beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg gestellt werden.



gez. Joachim Block

Logo Amt für Ländliche Entwicklung

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