Creußen

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Nachrichten

24.08.2026
News/Vortrag
Vortrag Ötzi – Der Mann im Eis
24.08.2026
News/Berichte_SWS
SWS erwerben Windpark Creußen III bei Neuhof
24.08.2026
News/Berichte_Jahreshauptversammlung
Jahreshauptversammlung des HC Creußen
20.02.2026
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Wasserwelten im Fluss – Interaktive Ausstellung im Wassermonat März

Veranstaltungskalender

Hl. Messe
Kath. Pfarrkirche St. Marien
Kath. Kirchenstiftung St. Marien
25.08.2026
18:00
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09270270
Posaunenchor
Maria-Magdalena Kirche Schnabelwaid
Maria-Magdalena Kirche Schnabelwaid
28.08.2026
20:00
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Aktuelles
Aus dem Rathaus
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Geschäftsordnung der Verwaltungsgemeinschaft Creußen

Die derzeit gültige Geschäftsordnung der Verwaltungsgemeinschaft Creußen (Geschäftsordnung - GeschO) finden Sie im Schaukasten und auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Creußen.

Symbolbild ©Pixabay
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Informationen für Betreiber von Abwassersammelgruben
Prüfung von Abwassersammelgruben

Abwassersammelgruben sind Abwasseranlagen, in denen häusliches, gewerbliches oder landwirtschaftliches Abwasser gesammelt wird. Undichte Abwasseranlagen führen zu Gewässerverunreinigungen. Betreiber von Abwassersammelgruben sind deshalb seit November 2021 gesetzlich verpflichtet, alle zehn Jahre die Dichtheit sowie ordnungsgemäße Abfuhr des Grubeninhalts prüfen bzw. bescheinigen zu lassen. Diese Bescheinigung wird von einem privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW) durchgeführt und der Kreisverwaltungsbehörde vorgelegt.

Folgendes müssen Sie als Betreiber einer Abwassersammelgrube tun:

  1. Beauftragen Sie aus der Liste der privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW) mit Tätigkeitsgebiet „Abwassersammelgruben“ unter https://www.lfu.bayern.de/wasser/sachverstaendige_wasserrecht/psw/index.htm einen anerkannten PSW, der eine kostenpflichtige, optische Kontrolle der vorhandenen Behälter der Abwassersammelgrube und Unterlagen zur Anlage durchführt. Der PSW wird einen Vor-Ort-Termin mit Ihnen abstimmen.
  2. Für die Kontrolle müssen die Gruben zugänglich und einsehbar sein. Dazu ist die Abwassersammelgrube oder im landwirtschaftlichen Bereich die Mehrkammerausfaulgruben vor der Ortseinsicht zu entleeren und zu säubern. Bitte informieren Sie den PSW, wenn die Abwassersammelgrube nicht rechtzeitig entleert und gereinigt werden konnte, um den vereinbarten Termin neu abzustimmen.


Aktiv genutzte Jauche-, Gülle- und Sickersaftlagerbehälter zur Lagerung von Jauche, Gülle und Silage-Sickersaft,in denen gegebenenfalls zusätzlich auch Abwasser gesammelt wird, brauchen nicht entleert zu werden.

  1. Bitte stellen Sie für den Vor-Ort Termin, soweit vorhanden, folgende Unterlagen zur Abwassersammelgrube bereit:
  2. Bauunterlagen
  3. Entwässerungspläne zum Anwesen
  4. Ergebnisse einer früheren Dichtheitsprüfung
  5. Abfuhrbelege (bei der Abfuhr zu einer kommunalen Kläranlage ist das der Rechnungsbeleg der Kläranlage oder des Entsorgungsunternehmens)
  6. Angaben zum Trinkwasserbezug.
  7. Werden bei der Kontrolle Mängel festgestellt, besteht ggf. die Möglichkeit diese innerhalb von zwei Monaten zu beheben. Der PSW wird die Mängelbeseitigung kontrollieren.
  8. Das abschließende Ergebnis der Bescheinigung wird der PSW der Kreisverwaltungsbehörde vorlegen. Sie erhalten eine Kopie der Bescheinigung für Ihre eigenen Unterlagen.
  9. Bei weiterhin bestehenden Mängeln wird die Kreisverwaltungsbehörde über das weitere Vorgehen informieren.
  10. Ist die Abwassersammelgrube ohne Mängel, ist eine erneute Bescheinigung erst wieder nach zehn Jahren fällig.


Symbolbild ©Pixabay
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Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Creußener Gruppe für das Haushaltsjahr 2026
Die Haushaltssatzung für 2026 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Creußener Gruppe wurde mit Schreiben des Landratsamtes Bayreuth vom 14.07.2026 rechtsaufsichtlich genehmigt. Die Bekanntmachung ist im Amtsblatt des Landkreises Bayreuth Nr. 24 vom 20.07.2026 erfolgt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen (Zimmer 17, EG) während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme aufliegt.



Creußen, 03.08.2026

Zweckverband zur Wasserversorgung der Creußener Gruppe


gez.


Martin Dannhäußer

Verbandsvorsitzender

Symbolbild ©Pixabay

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