


Gemäß Art. 15 des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (VwZVG) vom 11. November 1970, in der jeweils geltenden Fassung, werden die vom ADBV Bayreuth, Wittelsbacherring 15, 95444 Bayreuth am 7. November 2025 gefassten Abmarkungsbescheide (Antrag 390/2020)
für Frau Dora Braun, Martin-Behaim-Straße 7/III, 81373 München (letzte bekannte Adresse)
Frau Dorothea Braun, Mosacherweg 2, 92224 Amberg (letzte bekannte Adresse)
Herr Erhard Braun, 92224 Amberg (letzte bekannte Adresse)
Herr Klaus Michael Braun, Bürklin-Wolf-Straße 84, 67157 Wachenheim (letzte bekannte Adresse)
Herr Johann Hermannsdörfer, Tiefenthal 15, 95473 Creußen (letzte bekannte Adresse)
Frau Pauline Dannreuther, geborene Weihermann, Steinacher Straße 13, 90765 Fürth (letzte bekannte Adresse)
Herr Friedrich Fick, Mozartstraße 29, 95448 Bayreuth (letzte bekannte Adresse)
Frau Anna Katharina Mann, Unterschwarzach 6, 95473 Creußen (letzte bekannte Adresse)
Frau Katharina Schlenk, geborene Dannreuther, Jahnstraße 15, 95469 Speichersdorf (letzte bekannte Adresse)
bzw. deren Erben durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Die Miteigentümer bzw. deren Erben werden hiermit in Kenntnis gesetzt, dass die o.g. Abmarkungsbescheide im Geschäftszimmer des
Amts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayreuth
Wittelsbacherring 15
95444 Bayreuth
während der Öffnungszeiten bis zum 30.12.2025 eingesehen werden können. Hierzu ist ein entsprechender Nachweis des Erbes notwendig.
Über Einzelheiten der Abmarkung können Sie sich am Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung informieren – gern auch durch Einsichtnahme in die Unterlagen.
Hinweis: Mit der öffentlichen Zustellung können Fristen (gemäß Art. 17 Abs. 2 i.V.m Art. 21 Abs. 1 des Bayerischen Abmarkungsgesetzes – AbmG) in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Bayreuth, 12.11.2025
ADBV Bayreuth
gez. Weyhmann
Vermessungsdirektorin

Förderprogramm „Unser klimafonds“:
Ziel: Förderung von Klimaschutz und nachhaltiger Entwicklung in der Europäischen Metropolregion Nürnberg (EMN),
bis zu 80 % Förderung
Förderfähig sind:
- Förderprogramme und Einzelprojektförderung von Kommunen
- Projekte von Kommunen (sofern keine Pflichtaufgabe), gemeinnützigen Organisationen, privaten Initiativen oder Unternehmen, sofern diese Projekte gemeinwohlorientiert sind und dem Unternehmen keine wirtschaftlichen Vorteile bringen (< 4 % Eigenkapitalrentabilität)
Gefördert werden nur Projekte zum Schutz des Klimas, der Biodiversität oder der nachhaltigen Entwicklung (auch Bildung & Beratung), die ohne Förderung keine Realisierungschance hätten.
Beispiel aus dem Landkreis Bayreuth:
- Speichersdorf: Lastenrad statt Dieseltransporter à 2,9 t CO₂ Einsparung, Förderung: 5.900 €
Antragsfristen 2026:
- 20. April, 23:59 Uhr
- 5. Oktober, 23:59 Uhr
Entscheidung und Rückmeldung: ca. 4-5 Wochen später
Projekt einreichen unter: https://unser-klimafonds.de/projekt-einreichen/
Interessante Online-Vorträge der Verbraucherzentrale:
Ihre Heizkostenabrechnung verstehen und prüfen!
21.11.2025 von 12:30 Uhr bis 13:30 Uhr
Heizen mit Holz - So geht’s richtig!
25.11.2025 von 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Sanierung und Heizung - Förderlandschaft im Überblick
26.11.2025 von 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Anmeldung: https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/veranstaltungen/
Veranstaltungen des Landkreises Bayreuth:
Energieberatungsnachmittage
26.11.2025: Umweltamt Bayreuth
11.12.2025: Landratsamt Bayreuth
Gremien
04.12.2025: AK Lenkungsgruppe Klima, Zukunft Wald

Tagesordnung:
- Bericht des Bürgermeisters
- Anregungen und Anträge aus der Bevölkerung
- Verschiedenes
Es wird darauf hingewiesen, dass lediglich Punkte von allgemeinem Interesse, jedoch kein Einzel- oder Privatfälle angesprochen werden können.
An alle Bürgerinnen und Bürger ergeht herzliche Einladung.
Haag, 12.11.2025
Gemeinde Haag
gez. Pensel
1. Bürgermeister











