


Die Sperrung der Bahnübergänge erfolgt von Donnerstag, 30.10.2025, 20.00 Uhr bis längstens Montag, 03.11.2025, 20.00 Uhr.
Der Verkehr wird wie folgt umgeleitet: St 2120 - Engelmannsreuth - BT 20 - Funkendorf - BT 19 - Prebitz - St 2184 - Neuhof - B 2 bzw. in Gegenrichtung. Die Umleitungsstrecke ist entsprechend ausgeschildert.
Der Anliegerverkehr ist zugelassen bis zur Baustelle.
Wir bitten um Verständnis für die durch die Bauarbeiten auftretenden Behinderungen während der Bauzeit, möchten aber auch darauf aufmerksam machen, dass es sich dabei um Maßnahmen der Deutschen Bahn handelt und nicht der Stadt Creußen.

Die Stadt Creußen gibt allgemein Gelegenheit zur Information. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit der Möglichkeit zur Erörterung und Äußerung wird in der Zeit vom
24.10.2025 bis einschließlich 28.11.2025
durchgeführt.
Interessierte können die Planungsunterlagen online über die Internetseite der Stadt Creußen „www.stadt-creussen.de“ unter der Rubrik: Startseite / Aktuelle Nachrichten und Bekanntmachungen bzw. folgenden Direktlink:
öffentlich abrufen. Als alternative Zugangsmöglichkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 4 BauGB liegen die o.g. Unterlagen zusätzlich auch in Papierform im Rathaus Creußen, Bahnhofstr. 11, 95473 Creußen, Zimmer Nr. 20 (barrierefreier Zugang über Aufzug), während der allgemeinen Dienstzeiten aus.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Mailadresse: bauverwaltung@vgem-creussen.bayern.de unter Angabe des Betreffs „1. Änderung Bebauungsplan Kapellenberg“ abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. per Post).
Allgemeine Dienstzeiten:
Montag bis Dienstag: | 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und |
14:00 Uhr bis 17:30 Uhr | |
Freitag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Creußen, den 24.10.2025
Gez.
Martin Dannhäußer
Erster Bürgermeister

Damit sich endlich etwas bewegt, möchte ich aufzeigen, wie sich die aktuelle Anbindung ganz konkret auf den Alltag vieler Bürgerinnen und Bürger auswirkt. Dafür suche ich Ihre Erfahrungen und Beispiele, z. B.:
- Eltern, die ihre Kinder täglich nach Creußen, Bayreuth oder Pegnitz zur Schule oder zum Bahnhof fahren müssen
- Familien, deren Kinder wegen fehlender Busverbindungen nicht selbst zu Freizeit- oder Sportaktivitäten kommen
- Berufspendler, die mangels Verbindung auf das Auto angewiesen sind
- Senioren, die ohne Fahrmöglichkeit kaum noch selbständig unterwegs sein können
- Schüler, Azubis oder Studierende, die Probleme haben, rechtzeitig zur Schule oder Arbeit zu kommen
Ihre Rückmeldungen helfen, ein realistisches Bild zu zeichnen und den Verantwortlichen deutlich zu machen, wo dringend Handlungsbedarf besteht – damit wir in Zukunft alle besser angebunden sind.
Bitte melden Sie sich bis spätestens 31.10.2025 bei mir – gerne telefonisch unter 0170 3383890 oder per Mail an buergermeister@gemeinde-prebitz.de.
Jörg Teufel
Erster Bürgermeister