


Der Verlierer wird hiermit aufgefordert beim Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstr. 11, Bürgerbüro (Zimmer 11), Telefon 09270 989-14 vorzusprechen und seine Rechte wahrzunehmen.

In diesem Zusammenhang kommt es zu einer halbseitigen Sperrung der Bayreuther Straße auf Seite des Sonnenwegs mit entsprechender Ampelregelung.
Um die Beeinträchtigungen für die Anwohnerinnen und Anwohner so gering wie möglich zu halten, wird die Maßnahme in insgesamt 4 Abschnitten durchgeführt.
Die Fertigstellung ist voraussichtlich für Mitte/Ende August geplant.
Die Baufirma ist darum bemüht, die Baumaßnahme schnellstmöglich und zu aller Zufriedenheit abzuwickeln. Jedoch ist eine Durchfahrt zu den Grundstücken im Sonnenweg werktags ab 7:00 Uhr nicht möglich. Deshalb wird darum gebeten, Autos aus dem Baufeld zu fahren. Ein Ausfahren nach genannter Zeit kann nicht gewährleistet werden!
Nach 17:00 Uhr wird die Baufirma versuchen, die Durchfahrt mittels Stahlplatten zu ermöglichen, gleiches gilt an den Wochenenden. Jedoch kann es trotzdem zu Behinderungen kommen.
Wir bitten hierfür um Verständnis.

Der Flächennutzungsplan als baurechtliches Instrument der vorbereitenden Bauleitplanung ist ein wichtiger Bestandteil der städtebaulichen Entwicklung und bedarf nach etwa 25 Jahren einer Überarbeitung. Mit der Planung soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung sowie eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleistet wer-den. Durch die Integration des Landschaftsplanes in den Flächennutzungsplan werden die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes berücksichtigt.
Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan umfasst das gesamte Stadtgebiet mit einer Fläche von rund 65,1 km² und ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
Weiterhin hat der Stadtrat in öffentlicher Sitzung am 29.07.2024 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bauleitplans, jeweils in der Fassung vom 29.07.2024 durchzuführen.
Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 29.07.2024 sind einschließlich der Begründung mit Umweltbericht in der Zeit vom
14.04.2025 bis einschließlich 23.05.2025
Online über die Internetseite der Stadt Creußen „https://www.stadt-creussen.de/“ unter der Rubrik „IN CREUSSEN LEBEN“ - „Bauen“ bzw. folgenden Direktlink
öffentlich abrufbar. Als alternative Zugangsmöglichkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 4 BauGB liegen die o.g. Unterlagen zusätzlich im Rathaus der Stadt Creußen (Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen, OG, Zimmer 20) während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.
Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Mailadresse stadt@vgem-creussen.bayern.de unter Angabe des Betreffs „Beteiligung 1272-FNP Creußen“ abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. per Post).
Allgemeine Dienstzeiten des Rathauses:
Montag und Dienstag: | 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr | |
Mittwoch: | geschlossen | |
Donnerstag: | 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und | 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.