


Der Verlierer wird hiermit aufgefordert beim Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstr. 11, Bürgerbüro (Zimmer 11), Telefon 09270 989-14 vorzusprechen und seine Rechte wahrzunehmen.

Für die Beantragung von Ausweisdokumenten sind grundsätzlich digitale Bilder zu verwenden. Es werden keine ausgedruckten bzw. selbstgemachten Lichtbilder im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen mehr akzeptiert.
Bei der Verwaltungsgemeinschaft Creußen steht deshalb ein digitales Endgerät zur Aufnahme und Übertragung für digitale Lichtbilder zur Verfügung. Für ein digitales Lichtbild durch das Einwohnermeldeamt muss durch die Verwaltungsgemeinschaft Creußen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,00 Euro erhoben werden. Dieses digitale Lichtbild kann dem Bürger persönlich weder digital zugestellt noch ausgedruckt werden. Es dient lediglich für die Übertragung bezüglich der behördlichen Dokumentenvorgänge.
Ebenso werden biometrische Passbilder von zertifizierten Dienstleistern akzeptiert.
https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
Der Dienstleister muss diese verschlüsselt in eine Cloud senden. Bei Vorlage eines QR-Codes wird das Bild direkt an die Verwaltungsgemeinschaft Creußen übermittelt und kann anschließend verwendet werden.
Ausnahme: Für die Beantragung eines neuen Führerscheins, Fischereischeins und Parkausweises ist die Vorlage eines Lichtbildes in ausgedruckter Form nötig.

Gemäß § 69 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der jeweils geltenden Fassung, wird der vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayreuth, Wittelsbacherring 15, 95444 Bayreuth am 10. Juni 2025 gefasste Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans wie folgt bekannt gemacht:
„Nach Erörterung mit den Eigentümern wird der Umlegungsplan für die Umlegung „Kapellenberg“, Gemarkung Creußen, gemäß § 66 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der jeweils geltenden Fassung, aufgestellt.“
Zum Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans wird folgendes ausgeführt:
Bestandteile und Inhalt des Umlegungsplans:
Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis.
Die Umlegungskarte enthält die neu zugeteilten Grundstücke mit ihren Grenzen und Bezeichnungen sowie die der Stadt Creußen nach § 55 Abs. 2 BauGB zugewiesenen Flächen; das sind insbesondere die örtlichen Verkehrs- und Grünflächen.
Das Umlegungsverzeichnis enthält insbesondere die Eigentümer, die eingeworfenen und neu zugeteilten Grundstücke (Alter und Neuer Bestand) mit Beschreibung ihrer Lage, Größe und Nutzungsart, die aufgehobenen, übertragenen und neu eingetragenen Rechte an den Grundstücken sowie die geldlichen Leistungen.
Zustellung des Umlegungsplans:
Den Umlegungsbeteiligten wird nach § 70 Abs. 1 Satz 1 BauGB ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt.
Einsichtnahme in den Umlegungsplan:
Der Umlegungsplan liegt ab 26. Juni 2025 bis zum Abschluss des Verfahrens (bis zur Berichtigung des Grundbuchs) im Rathaus der Stadt Creußen, Bahnhofstraße 11, Bauabteilung während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Die Einsicht in den Umlegungsplan ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
Ines Weyhmann, Vermessungsdirektorin