
Kanalgebührenabrechnung bei landwirtschaftlichen Betrieben; Abrechnung 2025/26 für die Stadt Creußen, die Gemeinde Prebitz und den Markt Schnabelwaid
Für die Kanalgebührenabrechnung bei landwirtschaftlichen Betrieben ist es erforderlich, die Bescheinigung der Tierseuchenkasse oder eine schriftliche Erklärung mit Anzahl und Art der Tiere sowie den Ort der Tierhaltung vorzulegen.
Sollte die Bescheinigung/ Erklärung bis zum 30.09.2026 nicht vorliegen, wird für die Kanalgebührenberechnung die volle Menge des Frischwasserbezuges herangezogen.
Die Bescheinigung/ Erklärung bitte an die
VerwaltungsgemeinschaftCreußen
Bahnhofstr. 11
95473 Creußen
senden oder dort in den Briefkasten einwerfen. Sie kann aber auch gescannt und per Mail an steueramt@vgem-creussen.bayern.de geschickt werden.
Creußen, den 17.08.2026
Verwaltungsgemeinschaft Creußen
Gez.
M. Dannhäußer
Gemeinschaftsvorsitzender
Symbolbild©Pixabay
