
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.225.625 Euro
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.892.675 Euro
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in Höhe von 304.960 Euro festgesetzt. Im Übrigen bestehen fortgeltende Kreditermächtigungen aus Vorjahren.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden keine festgesetzt.
§ 4
entfällt (siehe Fußnote 1)
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 370.500 Euro festgesetzt.
§ 6
Die in Deckungsringen zusammengefassten Haushaltsstellen sind jeweils gegenseitig deckungsfähig.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Prebitz, 31.07.2026
gez.
Jörg Teufel
Erster Bürgermeister
Fußnote 1:
Nachrichtlich:
Die Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer wurden in der Satzung vom 04.12.2024 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 205 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 205 v. H.
2. Gewerbesteuer 380 v. H.
II.
Das Landratsamt Bayreuth hat als Rechtsaufsichtsbehörde die zu § 2 der Haushaltssatzung erforderliche Genehmigung mit Schreiben vom 30.07.2026, Az. 20-941/27, erteilt.
III.
Die Haushaltssatzung samt Anlagen liegt, in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Zimmer 17 EG, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen, während der allgemeinen Geschäftsstunden, vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 GO i.V. m. § 4 Bekanntmachungsverordnung).
Prebitz, 31.07.2026
gez.
Jörg Teufel
Erster Bürgermeister
