
Der Stadtrat Creußen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.01.2026 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Neuhaus“ mit Änderung des FNP im Parallelverfahren aufzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die die Flurnummern 295 (Teilfläche TF), 359 (TF), 360/2, 360/3, 362 (TF), 363, 363/2, 363/3, 372 (TF), 374 (TF), 375, 375/2 (TF), 187 und 187/1, alle Gemarkung Haidhof, mit einer Größe von ca. 8,58 ha. Die Lage und Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden
Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos).
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in der Zeit vom
22.05.2026 bis einschließlich 24.06.2026
durchgeführt.
Interessierte können die Planungsunterlagen online über die Internetseite der Stadt Creußen „www.stadt-creussen.de“ unter der Rubrik: Startseite / Aktuelle Nachrichten und Bekanntmachungen öffentlich abrufen.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die o.g. Unterlagen zusätzlich auch in Papierform im Rathaus Creußen, Bahnhofstr. 11, 95473 Creußen, Zimmer Nr. 20 (barrierefreier Zugang über Aufzug), während der allgemeinen Dienstzeiten aus.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Mailadresse: bauverwaltung@vgem-creussen.bayern.de unter Angabe des Betreffs „Solarpark Neuhaus“ abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. per Post).
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Creußen, den 11.05.2026
gez.
Dannhäußer
Erster Bürgermeister
