
Die Miteigentümer bzw. deren Erben werden hiermit in Kenntnis gesetzt, dass der o.g. Abmarkungsbescheid im Kundenzentrum des
Amts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayreuth
Wittelsbacherring 15
95444 Bayreuth
während der Öffnungszeiten bis zum 29. Mai 2026 eingesehen werden kann. Hierzu ist ein entsprechender Nachweis des Erbes notwendig. Über Einzelheiten der Abmarkung können Sie sich am Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung informieren – gern auch durch Einsichtnahme in die Unterlagen. Hinweis: Mit der öffentlichen Zustellung können Fristen (gemäß Art. 17 Abs. 2 i.V. mit Art. 21 Abs.1 des Bayerischen Abmarkungsgesetzes (AbmG) in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Bayreuth, 17.04.2026 ADBV Bayreuth
Weyhmann
Vermessungsdirektorin
