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Bekanntmachung des ADBV Bayreuth vom 17. April 2026 Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung eines Abmarkungsbescheids Gemarkung Creußen
Gemäß Art. 15 des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (VerwZVG) vom 11. November 1970, in der jeweils geltenden Fassung, wird der vom ADBV Bayreuth, Wittelsbacherring 15, 95444 Bayreuth am 17. April 2026 gefasste Abmarkungsbescheid (Antrag 2044/2025) für die Erben von Herrn Karl Heinrich Künneth, Goethering 3, 90547 Stein (letzte bekannte Adresse) durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Die Miteigentümer bzw. deren Erben werden hiermit in Kenntnis gesetzt, dass der o.g. Abmarkungsbescheid im Kundenzentrum des

Amts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayreuth

Wittelsbacherring 15

95444 Bayreuth

während der Öffnungszeiten bis zum 29. Mai 2026 eingesehen werden kann. Hierzu ist ein entsprechender Nachweis des Erbes notwendig. Über Einzelheiten der Abmarkung können Sie sich am Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung informieren – gern auch durch Einsichtnahme in die Unterlagen. Hinweis: Mit der öffentlichen Zustellung können Fristen (gemäß Art. 17 Abs. 2 i.V. mit Art. 21 Abs.1 des Bayerischen Abmarkungsgesetzes (AbmG) in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Bayreuth, 17.04.2026 ADBV Bayreuth

Weyhmann

Vermessungsdirektorin

Symbolbild ©Pixabay