Aus dem Rathaus
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Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Teilweise Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges „Weg im Rohr mit Wendeweg“ bei Schönfeld nach Art. 8 Abs. 1 S. 2 BayStrWG
Bekanntmachung des Marktes Schnabelwaid
Symbolbild © Pixabay
Die Marktgemeinde Schnabelwaid beabsichtigt in Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) gemäß Beschluss des Marktgemeinderates Schnabelwaid vom 15.02.2024 die teilweise Einziehung des nachstehenden öffentlichen Feld- und Waldweges im Bereich der Fl.Nr. 2706 der Gemarkung Schnabelwaid, da diese Teilstrecke jede Verkehrsbedeutung verloren hat.

Bezeichnung:                 “Weg im Rohr mit Wendeweg“;

Fl.Nr.:                              2706, Gemarkung Schnabelwaid;

Straßenbaulastträger:  Markt Schnabelwaid;

Anfangspunkt:               Einmündung in den verbleibenden Weg. Fl.Nr. 2706,

                                         Gemarkung Schnabelwaid;

Endpunkt:                      Einmündung in den Wendeweg entlang der Bahnlinie;

Länge:                            0,100 km;

Gemeinde:                     Markt Schnabelwaid;

Landkreis:                      Bayreuth;

 

Die Absicht der teilweisen Einziehung (Fl.Nr. 2706, Gmkg. Schnabelwaid) wird hiermit gemäß Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) bekanntgemacht. Die teilweise Einziehung ist zum 01.07.2024 vorgesehen.

 

Die Unterlagen können bei der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen (Erdgeschoss, Zimmer 12), während der allgemeinen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden. Eventuelle Einwendungen gegen die teilweise Einziehung können während der nächsten drei Monate bei der Verwaltungsgemeinschaft Creußen vorgebracht werden.

 

 

Schnabelwaid, den 14.03.2024                                            
Markt Schnabelwaid

gez. Hofmann                                                                                                                                  
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