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Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Creußen für die Haushaltsjahre 2024 und 2025
Amtliche Bekanntmachung
Symbolbild © Pixabay
Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art 41, 42 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Creußen folgende Haushaltssatzung:

§ 1 Einnahmen und Ausgaben

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 und 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab:

Im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von

2024: 4.416.010 €
2025: 4.691.830 €

und im Vermögenshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von:

2024: 341.620 €                                                                                  
2025: 293.500 €.

§ 2 Kreditaufnahmen

Kreditaufnahmen im Vermögenshaushalt werden für 2024 und 2025 nicht festgesetzt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden für 2024 in Höhe von 250.000 € festgesetzt.

 

Für 2025 werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.

 

§ 4 Umlage

1. Verwaltungsumlage 2024:

 

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 3.808.950 Euro festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

 

Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2023 auf 7956 Einwohner festgesetzt.

 

Die Stadt Creußen trägt 66 % aus 3.808.950 Euro, das sind 2.513.907,00 Euro; die restlichen 34 % (1.295.043 Euro) werden wie folgt umgelegt:

 

Gemeinde Haag

966

Einwohner

X

449,19979

=

433.927,00

Euro

Gemeinde Prebitz

972

Einwohner

X

449,19979

=

436.622,20

Euro

Markt Schnabelwaid

945

Einwohner

X

449,19979

=

424.493,80

 

Euro


2. Investitionsumlage 2024

Eine Investitionsumlage wird für das Haushaltsjahr 2024 nicht erhoben.

3. Verwaltungsumlage 2025:

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 4.252.940 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen. Die Stadt Creußen trägt 66 % aus 4.252.940 Euro, das sind 2.806.940,40 Euro; die restlichen 34 % (1.445.999,60 Euro) werden auf die anderen Mitgliedsgemeinden der VG nach Ihrer maßgeblichen Einwohnerzahl am 30.06.2024 umgelegt. Die Berechnung der jeweiligen Umlagehöhe, die von den einzelnen Mitgliedsgemeinden zu entrichten ist, erfolgt, sobald die amtlichen Einwohnerzahlen zum 30.06.2024 festgesetzt wurden.

 

4. Investitionsumlage 2025

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Jahr 2025 auf 293.500 Euro festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

Die Stadt Creußen trägt 66 % aus 293.500 Euro, das sind 193.710 Euro; die restlichen 34 % (99.790,00 Euro) werden auf die anderen Mitgliedsgemeinden der VG nach Ihrer maßgeblichen Einwohnerzahl am 30.06.2024 umgelegt. Die Berechnung der jeweiligen Umlagehöhe, die von den einzelnen Mitgliedsgemeinden zu entrichten ist, erfolgt, sobald die amtlichen Einwohnerzahlen zum 30.06.2024 festgesetzt wurden.

 

§ 5 Kassenkredite

1 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf:

2024: 730.000 €                                                                       

2025: 780.000 €.

§ 6 Sonstige Regelungen

(1) Die in Deckungsringen zusammengefassten Haushaltsstellen sind jeweils gegenseitig deckungsfähig.
(2) Die Haushaltstellen des UA 771000 mit Ausnahme der Gruppierung 4 werden gem. § 16 Abs. 2 KommHV-Kameralistik durch Haushaltsvermerk zu einem Budget verbunden und sind damit gem. § 18 Abs. 1 KommHV-Kameralistik kraft Gesetzes gegenseitig deckungsfähig. Das Budget beinhaltet ausschließlich Ausgabehaushaltsstellen des Verwaltungshaushalts.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.


Creußen, 08.01.2024                                                        

Verwaltungsgemeinschaft Creußen
 

gez.

M. Dannhäußer

Gemeinschaftsvorsitzender

 

II.

Die Haushaltssatzung enthält keine nach Gemeindeordnung genehmigungspflichtigen Bestandteile. Gemäß Art. 10 Abs. 1 VGemO ist die Haushaltssatzung nun amtlich bekannt zu machen.

 

III.

Die Haushaltssatzung samt Anlagen liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Zimmer 17 EG, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen, während der allgemeinen Geschäftsstunden, vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zur Einsichtnahme auf (Art. 10 Abs. 2 VGemO i. V. m. Art. 40 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO und § 4 BekV).

 

Creußen, 08.01.2024

Verwaltungsgemeinschaft Creußen
 

gez.

M. Dannhäußer

Gemeinschaftsvorsitzender

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