Mit dem neuen Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens wurde der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft. Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.
Warum werden die Kinderreisepässe abgeschafft?
Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses erheblich ein.
Wir haben noch einen gültigen Kinderreisepass für unser Kind. Wird dieser jetzt ungültig?
Nein. Gültige Kinderreisepässe behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit. Sie können allerdings nicht mehr verlängert werden.
Welche Dokumente brauche ich jetzt, wenn ich mit meinem Kind verreisen möchte?
Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei. Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein mehrere Jahre gültiger Reisepass erforderlich.
Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Passamt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen:
Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen
Tel. 09270 989-14, E-Mail: vgembb@vgem-creussen.bayern.de