Die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis (ohne Belastungsnachweis nach Abteilung III des Grundbuchs), das die beteiligten Flurstücke und deren Eigentümer nachweist, liegen in der Zeit
vom 8. April 2024 bis 10. Mai 2024
in Rathaus der Stadt Creußen, Bauverwaltung Zi. 20
während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Die Einsichtnahme in den Belastungsnachweis nach Abteilung II des Grundbuchs ist nur dem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
Hinweis:
Die Beteiligten können die tatsächlichen Angaben in Bestandskarte und Bestandsverzeichnis während der Auslegung überprüfen und gegebenenfalls beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayreuth, Wittelsbacherring 15, 95444 Bayreuth Berichtigungen beantragen.
Ines Weyhmann, Vermessungsdirektorin