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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Haag
HAUSHALTSSATZUNG der Gemeinde Haag (Landkreis Bayreuth) für das Haushaltsjahr 2026 Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Haag folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Einnahmen und Ausgaben


Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab

                                                                                                                       

im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von                    2.475.035,00 €

und im Vermögenshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben                     1.460.584,00 €


§ 2

Kreditaufnahmen

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt. Im Übrigen bestehen fortgeltende Kreditermächtigungen aus Vorjahren.


§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4

entfällt (siehe Fußnote 1)


§ 5

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

                                                                      412.000 €                             

festgesetzt.                                                  


§ 6

Deckungsringe

Die in Deckungsringen zusammengefassten Haushaltsstellen sind jeweils gegenseitig deckungsfähig.


§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.


Haag, 18.05.2026                                                                            

Gemeinde Haag                                                                                                   

gez.


Bianka Deinert

Erste Bürgermeisterin



Fußnote 1:

Nachrichtlich:

Die Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer wurden in der Satzung vom 21.03.2023 festgesetzt. Die Hebesätze A und B der Grundsteuer wurden mit der 1. Änderung der Satzung vom 20.11.2024, in Kraft ab 01.01.2025, angepasst:


1 Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 215 v.H.

b) für die Grundstücke (B) 215 v.H.

2 Gewerbesteuer 390 v.H.


II.

Das Landratsamt Bayreuth hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 13.05.2026 Nr.20-941/15 festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. Gemäß Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO ist die Haushaltssatzung nun amtlich bekannt zu machen.


III.

Die Haushaltssatzung samt Anlagen liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Zimmer 17 EG, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen, während der allgemeinen Geschäftsstunden, vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zur Einsichtnahme aus (Art. 65 Abs. 3 GO i.V.m. § 4 Bekanntmachungsverordnung).


Haag, 18.05.2026                                                                            

Gemeinde Haag

gez.


Bianka Deinert

Erste Bürgermeisterin

Symbolbild ©Pixabay